Die Historie

Mit der Gründung der FGG Rhein wurden die bisherige Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) aufgelöst. Die Aufgaben wurden in die neue Geschäftsstelle der FGG Rhein überführt.

Nachfolgend werden die Aufgaben der zwei Gremien, die bereits im Jahr 1963 gegründet wurden, beschrieben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins
(ARGE Rhein)

1. Januar 1963: Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein)

In der ARGE Rhein wirkten die im Einzugsgebiet des Rheins liegenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland zusammen, um wasserwirtschaftliche Probleme am Rhein zu beraten, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Zielsetzung der ARGE Rhein war die „wirksame Bekämpfung der Verschmutzung des Rheins und seiner Nebenflüsse“. Hierzu sollten „aufeinander abgestimmte Reinhalteordnungen für den Rhein und die wichtigsten Nebenflüsse“ erarbeitet werden. Die konkreten am Rhein bestehenden Gewässerbelastungen wurden seit langem nicht mehr durch eine „gemeinsame Bereisung des Rheins“, sondern im Rahmen eines zwischen den Bundesländern abgestimmten Untersuchungsprogramms (DUR), das 14 Messstellen und rund 151 Kenngrößen umfasst, festgestellt und dokumentiert (Zahlentafeln).

Zu dieser originären Aufgabenstellung der ARGE Rhein kamen andere Aufgabenbereiche hinzu. Die Abstimmung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und die ökologische Entwicklung am Rhein und seinen Nebenflüssen waren weitere zentrale Themen der Arbeit der ARGE Rhein.

Die Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein)

19. November 1963: Gründung der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein)

In der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) waren bis Ende 2011 neben den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die für die Gewässerschutzpolitik am Rhein sachlich zuständigen Bundesministerien – das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – vertreten.

In der DK-Rhein stimmten die Länder und die Bundesministerien eine gemeinsame Verhandlungsposition ab, die dann von der deutschen Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), in der auch Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft Mitglied sind, vertreten wurde.

In den internationalen Facharbeitsgruppen der IKSR arbeiteten von der DK-Rhein benannte Fachleute an den Aufgaben des IKSR-Programms zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins, „Rhein 2020“, mit.

Im Dezember 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft, die wesentliche wasserwirtschaftliche Regelungen enthält. Für ihre Umsetzung sind zum großen Teil die Bundesländer zuständig. Sie stimmten sich in der ARGE Rhein ab, um ihre Anliegen über die deutsche Delegationsleitung, die der Bund hat, in das Koordinierungskomitee Rhein einzubringen.

Sonderthemen, die in der DK-Rhein behandelt wurden, waren z. B. Fragen der Trinkwassergewinnung. Hierzu gab es eine regelmäßig tagende Besprechungsgruppe von Fachleuten der Länder und des Bundes mit Sprechern der Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke (ARW). Ein weiteres Sonderthema, das sich aus der starken Nutzung des Rheins als Schifffahrtsstraße ergibt, war die Entwicklung eines Gesamtentsorgungskonzeptes für die Binnenschifffahrt (GEK). Hierbei ging es um Regelungen für die Entsorgung des Bilgenöles und der Abfälle.