Weitere Internationale Kommissionen

Internationale Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar (IKSMS)

Aus der besonderen Historie heraus, dass die „Saarfrage“ 1956 geregelt wurde (u. a. mit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland), wurden 1962 die Internationale Kommission zum Schutze der Mosel (Vertragspartner waren Deutschland, Frankreich und Luxemburg) und die Internationale Kommission zum Schutze der Saar (Vertragspartner waren Deutschland und Frankreich) gegründet.
Seit 1990 haben die beiden Kommissionen ein gemeinsames Sekretariat, heute mit dem Sitz in Konz am Zusammenfluss von Mosel und Saar.
Die Vertragsstaaten erarbeiten parallel zu den Arbeiten in der IKSR (s. dort) einen gemeinsamen Internationalen Bewirtschaftungsplan nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Außerdem koordinieren Sie im Rahmen der IKSMS ihre Aktivitäten bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne.
Über die Vertretung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland wie auch des Bundes in beiden Organisationen ist gewährleistet, dass alle wichtigen Aktivitäten abgestimmt werden.

Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee IGKB)

Schon in den 1950er Jahren war zu beobachten, dass sich die Wasserqualität des Bodensees rasch verschlechterte und dass die Verwandlung dieses oligotrophen Voralpensees in ein eutrophes Gewässer nur durch international koordiniertes Handeln der drei Anliegerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz aufzuhalten war. Die Aufgaben der IGKB liegen deshalb vor allem in der Überwachung des Bodenseezustandes, der Feststellung von Belastungsursachen und der Erarbeitung von Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands. Die Bewirtschaftungsplanung nach WRRL ist in die Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Österreich bzw. der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern eingebettet. Dadurch ist auch gewährleistet, dass die Aktivitäten der FGG Rhein und der IGKB harmonisieren.