Struktur der Flussgebietsgemeinschaft Rhein

Die Zusammenarbeit der Bundesländer am Rhein und des Bundes hat eine lange Tradition bzw. Historie.

Nach Auflösung der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins (DK-Rhein) und der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins (ARGE Rhein) hat die Flussgebietsgemeinschaft Rhein zum 01.01.2012 ihre Arbeit aufgenommen.

Durch die Einrichtung einer ständigen Geschäftsstelle der FGG Rhein in Worms wurde das bisherige System der dreijährlich wechselnden Geschäftsstelle in der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins abgelöst.

Die deutschen Bundesländer am Rhein und der Bund legen innerhalb der FGG Rhein abgestimmte Positionen zu wasserwirtschaftlichen Themen im deutschen Rheineinzugsgebiet fest. Um ein bundesweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen, findet eine Abstimmung mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und weiteren Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland statt.

Die FGG Rhein trägt damit einen wichtigen Teil zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und der EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) bei.

In internationalen Angelegenheiten erfolgt eine Abstimmung der deutschen Position für die Sitzungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein befasst sich mit wasserwirtschaftlichen Problemen am Rhein ab dem Ausfluss des Rheins aus dem Bodensee bis zur deutsch-niederländischen Grenze.

Die oberste Beschlussebene der FGG Rhein ist die Rhein-Ministerkonferenz. Bislang gab es noch keine derartige Konferenz, da alle notwendigen Entscheidungen bereits auf der operativen Ebene gefällt werden konnten, nämlich im Rhein-Rat.

Die Beschlüsse des Rhein-Rats werden in den beiden Arbeitsgruppen „Hydrologie“ (AG H) und „Wasserrahmenrichtlinie“ (AG WRRL) vorbereitet.