Rheinmessprogramm Chemie

Das Rheinmessprogramm Chemie dient der Bewertung langfristiger Veränderungen und damit des Gesamtzustandes in den Einzugsgebieten oder Teileinzugsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein. Es wurde in seiner aktuellen Struktur erstmals für den ersten Bewirtschaftungszeitraum gemäß Wasserrahmenrichtlinie bzw. die Messjahre 2007–2012 aufgestellt und über die Jahre 2013 und 2014 verlängert. Für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum bzw. Messzyklus 2015–2020 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse eine Anpassung des Rheinmessprogramms Chemie in größerem Umfang notwendig. Hierbei werden auch aktuelle Herausforderungen durch neu auftretende oder erkannte Belastungen durch organische Mikroverunreinigungen beim Gewässerschutz berücksichtigt. Für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ab 2021 wird es erneut eine Fortschreibung geben.

Das Rheinmessprogramm Chemie besteht aus

  • dem Messprogramm nach dem Rheinübereinkommen (Programm „Rhein 2020“), das an 9 internationalen Hauptmessstellen durchgeführt wird und
  • der Überblicksüberwachung nach den Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie – WRRL), für die neben den 9 internationalen Hauptmessstellen auch über 40 nationale Haupt- und Nebenmessstellen genutzt werden.

Das Rheinmessprogramm Chemie wurde so konzipiert, dass sich dabei möglichst viele Synergieeffekte ergeben. Es beinhaltet ein Grundmessprogramm sowie ein erweitertes und ein fakultatives Messprogramm. Die über 200 zu analysierenden Kenngrößen werden in der Wasserphase und/oder im Schwebstoff gemessen.

Die FGG Rhein koordiniert die Umsetzung des Rheinmessprogramms Chemie für den deutschen Teil des Rheineinzugsgebietes und sammelt und veröffentlicht die hier gewonnenen Messdaten.

Aktuelle Fachberichte der IKSR zum Rheinmessprogramm Chemie finden Sie unter folgenden Internetlinks:

 

Teilbereiche für die Messung

Stoffe, die fast vollständig gelöst sind, sollen nur in der Wasserphase, Stoffe, die fast vollständig an Schwebstoff adsorbiert sind, nur in der Schwebstoffphase und diejenigen Stoffe, die teilweise gelöst und teilweise absorbiert sind, in der Phase gemessen werden, in der sie analytisch sicherer nachzuweisen sind.

Als Kompartimente werden berücksichtigt:
• Wasser
• Schwebstoffe
• Sedimente
• biologisches Material (chemische Rückstandsuntersuchung).

Daneben sind zur weiteren Beurteilung der ökologischen Qualität des Rheins sowie zur zeitnahen Erfassung kritischer Belastungszustände weitere Untersuchungen erforderlich:
• hygienische Untersuchungen
• Arteninventar (z. B. Makrozoobenthos und Fischfauna)
• kontinuierliche Biotests
• Trophie (z. B. Chlorophyll a und Phaeopigmente).

Probenahme und kontinuierliche Messungen

An den Messstellen erfolgt die Probenahme in der Regel automatisch. Hierzu wird dem Gewässer kontinuierlich Wasser entnommen. Aus dem Wasserstrom werden in der gemäß Untersuchungsprogramm und Probenahmekalender vereinbarten Häufigkeit Proben zur Untersuchung entnommen.
Falls ausnahmsweise die Möglichkeit der kontinuierlichen Wasserentnahme nicht besteht, ist die Probe an der Messstelle in einer Tiefe von ca. 0,5 m so zu entnehmen, dass sie nicht durch oberflächen- oder bodennahe Wasserschichten beeinträchtigt wird.
Die Entnahme von Mischproben erfolgt aus dem geförderten Wasserstrom mit Hilfe kontinuierlicher Probenahmegeräte. Die Mischproben werden zeitproportional oder jeweils als Tagesmischprobe von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr entnommen und gelagert.
Die Tagesmischproben werden nachträglich nach den Erfordernissen des Untersuchungsprogramms zu 14- bzw. 28-Tages-Mischproben vereinigt. Die Konservierung der Proben erfolgt im Übrigen gemäß den jeweiligen Vorschriften für die Analytik (DEV, DIN, ISO).
Den Messsonden zur Erfassung der kontinuierlich messbaren Kenngrößen sowie den teilweise eingesetzten kontinuierlichen Biotestgeräten wird ein Teilstrom des Förderstroms zugeleitet.
Bei Ausfall der kontinuierlichen Messeinrichtungen werden diese Kenngrößen aus Einzelproben bzw. Mischproben bestimmt.
Schwebstoffproben werden mittels Durchlaufzentrifugen gewonnen.

Abfluss-Ermittlung

Die Abflusswerte an den Bezugspegeln werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ermittelt und von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) in Form von Tagesmittelwerten zur Verfügung gestellt.

Messungen und Analysen

Die Messung der einzelnen Kenngrößen erfolgt aus für die jeweiligen Kenngrößengruppen gesondert entnommenen und ggf. entsprechend vorbehandelten Teilproben.
Alle Kenngrößen werden bei den Untersuchungen grundsätzlich nach DIN-Vorschriften bzw. gebräuchlichen und erprobten Analysenverfahren bestimmt.
Abweichungen von den DIN-Vorschriften sind in begründeten Fällen (z. B. beim Einsatz automatischer Geräte bei der Serienanalyse) zulässig, sofern die Gleichwertigkeit des angewendeten Analysenverfahrens nachgewiesen ist. Abweichungen von der angegebenen Methodik sind zu dokumentieren.

Datenerfassung, -auswertung und -publikation

Die Messdaten werden von den Betreibern anhand der vereinbarten einheitlichen Datenerfassungsmaske unter Angabe der jeweiligen Bestimmungsgrenze erfasst und jeweils zum Abgabetermin gemäß Probenahmekalender, spätestens zum ersten Vorlagetermin des folgenden Messjahres, der FGG Rhein Geschäftsstelle, der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sowie parallel allen interessierten Messstellenbetreibern zugesandt.
Sobald dort die Daten der einzelnen Messstellen zusammengefasst wurden, werden diese den Datenführenden Stellen sowie den Wasserwerken zur Verfügung gestellt.
Die Abflussdaten werden von der Bundesanstalt für Gewässerkunde im 8-Wochen-Rhythmus zur Verfügung gestellt.
Die langfristige Erfassung und Pflege der Daten erfolgt über die hydrologische Datenbank (HYDABA).