Die Verwaltungsvereinbarung und Geschäftsordnung

Damit die Zusammenarbeit des Bundes und der 8 Länder im Rheineinzugsgebiet rechtlich verbindlich geregelt wird, schlossen die Beteiligten mit Datum vom 6. Dezember 2011 eine Verwaltungsvereinbarung (VwV) ab, die u. a. Zweck und Geltungsbereich, Aufgaben, Grundsätze, Organe, Vorsitz, Geschäftsordnung, Beschlussfassung, Vertretung in der IKSR, Finanzierung sowie Geltungsdauer und Kündigungen in der FGG Rhein regelt.

Gemäß § 8 dieser VwV gab sich die FGG Rhein eine Geschäftsordnung (GO), die 2018 aktualisiert wurde. Diese GO regelt die Aufgaben der Geschäftsführung in der ständigen Geschäftsstelle, sowie die Rechnungslegung. U. a. ist darin festgelegt, dass die Geschäftsstelle Teil der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung ist.

Beide Unterlagen stehen rechts zum Download zur Verfügung.